Sprachkurs und Bildungsurlaub – die perfekte Sprachreise
Bildungsurlaub, Bildungsfreistellung oder auch Bildungszeit genannt, ist das Recht auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zum Zweck der Weiterbildung des Arbeitnehmers. Vollzeitbeschäftigte, die seit mindestens 6 Monaten im Unternehmen beschäftigt sind, haben Anspruch auf 5 Kalendertage Bildungsurlaub im Jahr. Bildungsurlaub ist nicht deutschlandweit geregelt, sondern jedes Bundesland hat eigene Gesetze und Anforderungen an Veranstaltungen, die als Bildungsurlaub genehmigt werden können.Grundsätzlich muss Bildungsurlaub an 5 aufeinander folgenden Tagen für mindestens 6 Lektionen (in einigen Bundesländern 6 Zeitstunden) stattfinden.
Bildungsurlaub Approval beantragt Bildungsurlaub für die Sprachschulen und informiert über Gesetzesänderungen. Derzeit ist Bildungsurlaub möglich in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen (mit Einschränkungen), Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
In fast allen Bundesländern sind Sprachkurse im europäischen und nicht-europäischen Ausland möglich.
Häufige Fragen zu Bildungsurlaub/ Bildungsfreistellung
1. Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?
Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer, der seit mindestens 6 Monaten in Volzeit beschäftigt ist, Anspruch auf Bildungsurlaub, wenn sein Arbeitsort (nicht Wohnort!) in einem Bundesland mit Bildungsurlaubsfreistellung liegt. Der Rechtsanspruch besteht in manchen Bundesländern jedoch erst für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten. Teilzeitbeschäftigte können im Rahmen ihres Beschäftigtenanteils Bildungsurlaub beantragen.
2. In welchen Bundesländern ist Bildungsurlaub/ Bildungsfreistellung möglich?
Jedes Bundesland regelt Bildungsurlaube in einem Landesgesetz. Für die Teilnahme an Sprachaufenthalten kann in folgenden 16 Bundesländern Bildungsurlaub beantragt werden:
- Berlin,
- Baden Württemberg,
- Brandenburg,
- Bremen,
- Hamburg,
- Hessen,
- Mecklenburg-Vorpommern,
- Niedersachsen,
- Nordrhein-Westfalen (mit Einschränkungen),
- Rheinland-Pfalz,
- Saarland,
- Sachsen-Anhalt,
- Schleswig-Holstein und
- Thüringen.
3. In welchen Bundesländern gibt es keinen Bildungsurlaub?
Arbeitnehmer in Bayern und Sachsen haben keinen rechtlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Hier gelten ähnliche Regelungen nur für den öffentlichen Dienst.
4. Welche Ausnahmen gibt es?
Arbeitnehmer in Nordrhein-Westfalen haben lediglich Anspruch auf Sprachkurse im Inland, oder an NRW angrenzende Ausland bis zu 500 km von der Landesgrenze.
Für das Land Niedersachsen kann der Antrag auf Bildungsurlaub auch vom Teilnehmer direkt beim Ministerium gestellt werden. Der Kurs muss jedoch mindestens 40 Wochenlektionen umfassen.
Hessen und Saarland haben keine eigene Anerkennungsverfahren für Sprachaufenthalte, erkennt aber die Anerkennung anderer Bundesländer an, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. In Hessen muss Veranstaltung täglich mindestens 6 Zeitstunden (6×60 Min.) am Tag umfassen. Sprachkurse müssen mindestens 6 Zeitstunden in der Woche gesellschaftspolitische Inhalte umfassen.
5. Welche Schulen und Kurse sind für Bildungsurlaub anerkannt?
In der Regel entsprechen die Intensivsprachkurse mit den geforderten 30 Wochenlektionen bzw. Zeitstunden den Anforderungen der Ministerien. Welche Sprachschulen und Sprachkurse als Bildungsurlaub in welchem Bundesland anerkannt sind, finden Sie über unsere Sprachkurssuche.
6. Wie ist der Ablauf bei Bildungsurlaub?
Vor der Buchung von Bildungsurlaub sollten Sie sich über die Abgabefrist bei Ihrem Arbeitgeber informieren und auch ob in dem von Ihnen gewählten Zeitraum betriebliche Anlässe entgegenstehen.
Wählen Sie einen Sprachkurs, der im Bundesland Ihres Arbeitsortes als Bildungsurlaub anerkannt ist. Vermerken Sie bei der Buchung, dass Sie Bildungsurlaub benötigen und für welches Bundesland.
Es ist möglich, einen mehrwöchigen Kurs zu belegen und sich davon nur eine oder beide Woche/n als Bildungsurlaub anerkennen zu lassen. In diesem Fall geben Sie bitte an, für welchen Zeitraum Sie die Bildungsurlaubsfreistellung wünschen.
Der Antrag auf Bildungsurlaub wird beim Arbeitgeber mit einem Schreiben auf Beantragung auf Bildungsurlaub gestellt. Die meisten Unternehmen halten dafür spezielle Formulare oder online Antragsformulare bereit.
Nach der Buchung erhalten Sie von der Sprachschule die Bestätigung an einem Bildungsurlaub anerkannten Kurs angemeldet zu sein sowie den Bescheid des Ministeriums, dass der Sprachkurs als Bildungsurlaub anerkannt wurde. Beide Dokumente reichen Sie Ihrem Arbeitgeber zusammen mit der Beantragung auf Bildungsurlaub ein. Antragsteller aus Hessen müssen auch das Kursprogramm dem Arbeitgeber einreichen.
Nach dem Sprachaufenthalt stellt Ihnen die Sprachschule bei regelmäßiger Kursteilnahme ein Teilnahmezertifikat aus, das Sie bei Ihrem Arbeitgeber nach der Bildungsurlaubsmaßnahme einreichen.
7. Darf der Antrag für Bildungsurlaub vom Arbeitgeber abgelehnt werden?
Der Antrag für Bildungsurlaub kann nur abgelehnt werden, wenn betriebliche Anlässe dem von Ihnen gewünschten Zeitpunkt entgegenstehen, oder falls Urlaubswünsche Ihrer Kollegen, z.B. unter sozialen Gesichtspunkten, den Vorrang verdienen.
Ablehnen darf der Arbeitgeber natürlich Veranstaltungen, die nicht als Bildungsurlaub bei dem zuständigen Ministerium anerkannt sind oder wenn die geforderten Dokumente nicht bis zum Abgabetermin eingereicht wurden.
Informieren Sie die Sprachschule über die Ablehnung des Bildungsurlaubes.
Immer wieder passiert es jedoch, dass der Arbeitgeber nicht genügend Informationen über das Bildungsurlaubsgesetz hat und einen Bildungsurlaub ungerechtfertigt ablehnt. Hier kann die Sprachschule oder Bildungsurlaub Approval mit weiteren Informationen oder einem Schreiben für Ihren Arbeitgeber weiterhelfen.
Ministerien für Bildungsurlaub
Berlin
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
Abt. II Berufliche Qualifizierung
Oranienstr. 106
10969 Berlin
Fon: 030 / 9028 -1484
Fax: 030 / 9028 -2173
Internetseite des Ministeriums
Brandenburg
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Lebenslanges Lernen, Weiterbildung, politische Bildung
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Fon: 0355/ 4866 -524
Fax: 0355/ 4866 -199
Internetseite des Ministeriums
Bremen
Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft
Referat 23
Rembertiring 8-12
2
8195 Bremen
Fon: 0421 361-9 68 75 oder 361-67 85
Fax: 0421 496-9 68 75
Internetseite des Ministeriums
Hamburg
Behörde für Schule und Berufsbildung
Amt für Weiterbildung W24 – Referat Bildungsurlaub
Dammtorstr. 14
20354 Hamburg
Fon: 040 42823 -4825
Fax: 040 42796 -9406
Internetseite des Ministeriums
Hessen
Hessisches Sozialministerium – Referat III 5
Tarifwesen, Arbeitsrecht, Arbeitnehmerweiterbildung
Dostojewskistraße 4
65187 Wiesbaden
Fon: 0611 817 -3673
Fax: 0611 89084 -906
Internetseite des Ministeriums